Vermögen sichern durch eine Genossenschaft

Eine Genossenschaft bietet einen guten Vermögensschutz und auch steuerliche Vorteile. Wir helfen Ihnen dabei, eine Genossenschaft zu gründen und achten darauf, dass sich das für Sie lohnt.

Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts, das die Ziele und Zwecke Ihrer Stiftung klar definiert.

Erstellung einer rechtssicheren Satzung, die als Grundlage für die erfolgreiche Arbeit Ihrer Stiftung dient.

Begleitung des gesamten Gründungsprozesses, von der Planung bis zur Anerkennung durch die Behörden.

Unterstützung bei der Verwaltung und Optimierung Ihrer Stiftung, um deren Ziele effizient umzusetzen.

Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts, das die Ziele und Zwecke Ihrer Stiftung klar definiert.

Erstellung einer rechtssicheren Satzung, die als Grundlage für die erfolgreiche Arbeit Ihrer Stiftung dient.

Begleitung des gesamten Gründungsprozesses, von der Planung bis zur Anerkennung durch die Behörden.

Unterstützung bei der Verwaltung und Optimierung Ihrer Genossenschaft, um deren Ziele effizient umzusetzen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir können Ihnen dabei helfen, eine Satzung zu erstellen, dazu einen Business- und Finanzplan. Außerdem stellen wir Ihre Genossenschaft beim Verband zur Prüfung vor und sorgen dafür, dass sie in den Verband aufgenommen wird. Auch bei der laufenden Betreuung können wir Sie unterstützen.

Vorteile einer Genossenschaft

▫️ Vermögensschutz durch Nennwert-Barriere

Ein Genossenschaftsanteil ist grundsätzlich das wert, was in der Satzung festgelegt wurde. Das wird auch Nennwert genannt, als Abgrenzung zum Marktwert, der ein Vielfaches höher sein kann. Eine Genossenschaft mit 1 Mio. € Marktwert kann einen Nenntwert von 1.000 € haben.

Nur bei der Genossenschaft ist es so, dass diese zum Nennwert bemessen wird, z. B. wenn der Anteile gepfändet werden sollen. Ein Anteil, der einen Marktwert von sagen wir 500.000 € hat, ist vor dem Insolvenzverwalter nur 500 € wert. So entsteht ein Vermögensschutz.

▫️ Ausgaben steuerlich geltend machen, die nicht einer Gewinnerbringungsabsicht untergeordnet sind

Eine Genossenschaft muss keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Sie muss sich nur dem Zweck unterordnen, der in der Satzung festgelegt wurde. Ob eine Ausgabe von der Steuer absetzbar ist, richtet sich dann danach aus, ob sie dem Zweck der Genossenschaft gedient hat. So werden Ausgaben von der Steuer absetzbar, die es innerhalb einer GmbH nicht gewesen wären, weil die Ausgaben keiner Gewinnerzielung dienen.

▫️ Kein Mindestkapital

Eine Genossenschaft braucht kein Mindestkapital, wie es bei der GmbH der Fall ist, bei der zur Gründung 25.000 € Einlage verlangt werden.

▫️ Flexible Satzungsgestaltung

Das Genossenschaftsrecht lässt viel Freiheit, eine Satzung zu gestalten. Das hat Vorteile, z. B. bezüglich der Nennung des Zwecks der Genossenschaft. Eine Genossenschaft muss keinen Gewinn erzielen, sie muss dem Zweck dienen, der in der Satzung steht. Dadurch lässt sich die Genossenschaft auf ganz andere Weise in Unternehmensstrukturen eingliedern, als z. B. eine GmbH. Es können wesentlich mehr Steuern gespart werden.

Sie sind an einer Zusammenarbeit interessiert?

Dann nutzen Sie unser Formular und wir finden gemeinsam heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.